Datenschutzerklärung für Ihre Website

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Wichtige Infos und Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung

Ab dem 25.05.2018 betrifft die DSGVO jedes Unternehmen, das im Internet aktiv ist. Betreiber von Websites sind demnach verpflichtet, den Besuchern eine rechtskonforme Datenschutzerklärung bereitzustellen!

Wir bieten unseren Kunden den Einbau einer Datenschutzerklärung auf der Internetseite und die Einrichtung einer SSL-Verschlüsselung für die Domain.

Die Vorschriften der EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) gelten in Kürze in der ganzen EU. Das Datenschutzrecht – also der Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten – wird einheitlich und europaweit geregelt!

Die Datenschutz-Grundverordnung  (DSGVO) der EU betrifft jedes Unternehmen, das im Internet aktiv ist, sei es nur eine einfache Internetseite ohne Kontaktformular. Betreiber von Websites sind demnach verpflichtet, den Besuchern eine rechtskonforme Datenschutzerklärung bereitzustellen! Personenbezogene Daten sind nicht nur Name, Adresse, Tel. Nr., sondern eben auch Standortdaten, IP-Adresse, Cookies. Was bisher gerne vernachlässigt wurde war die Zusammenarbeit mit Drittanbietern, etwa indem eine Schaltfläche von Facebook oder eine Besucherstatistik eingebunden ist. Gerade hier muss explizit auf die entsprechenden Datenschutzfolgen eingegangen werden! Bzgl. Homepage sind lediglich Seiten, die ausschließlich familiären oder persönlichen Zwecken dienen ausgenommen von den neuen Regeln.

Weitere Infos: Bundesregierung | Die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Wir bieten unseren Kunden den Einbau einer Datenschutzerklärung auf der Internetseite und die Einrichtung einer SSL-Verschlüsselung für die Domain an. Sollten Sie (noch) kein Kunde sein und Hilfe für Ihre Homepage benötigen, dann melden Sie sich gerne bei uns!

Grundsätzlich geht es bei der EU-Verordnung um Datensparsamkeit (nur die und so viele Daten erheben und verarbeiten, wie Sie tatsächlich benötigen), Zweckbindung (Daten nur zu dem Zweck verarbeiten, für die Sie Daten erhoben haben, z.B. digitale Anfrage beantworten), Datenrichtigkeit (dass die Daten wie z.B. Kontaktdaten inhaltlich und sachlich richtig und aktuell gehalten sind) und Datensicherheit (geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten, wobei sich das Schutzniveau, an der Schutzbedürftigkeit der personenbezogenen Daten orientiert.

Die EU-DSGVO sieht jetzt auch eine Rechenschaftspflicht vor (Artikel 5 Absatz 2), d.h. auf Aufforderung muss der Datenverantwortliche (im Unternehmen) die Einhaltung aller Datenschutzprinzipien nachweisen können. Insofern sollte man ein effektives Datenschutzmanagement einrichten und die Einhaltung der Datenschutzanforderungen auch dokumentieren. So können Sie ggfs. die datenschutzrechtliche Umsetzung gegenüber der Aufsichtsbehörde nachweisen.

Da die DSGVO nicht speziell für Telemedien konzipiert ist, wird es zukünftig wohl noch eine speziellere Verordnung geben. Diese Regelungen sollten eigtl. 2018 mit der DSGVO in Kraft treten, die Sache ist aber auf 2019 verschoben. Wir werden Sie hierzu auf dem Laufenden halten.

Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung oder dem Einbau einer Datenschutzerklärung oder der Bedeutung eines SSL-Zertifikates für Ihre website beantworte ich gerne!

Gundolf Renze

 

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